Oberstufe
Die Oberstufe stellt den letzten Schulabschnitt der Schülerinnen und Schüler dar, an deren Ende die Abiturprüfung steht; sie umfasst die einjährige Einführungsphase (E-Jahrgang) und die zweijährige Qualifikationsphase (Q1- und Q2-Jahrgang). Auf dieser Seite informieren wir Sie über die die Oberstufe betreffenden Themen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden!
Wiebke Schuster
Leiterin der Oberstufe
E-Mail: wiebke.schuster@tms-badoldesloe.de
• Informationsveranstaltung für die Zehntklässlerinnen und -klässler am Vormittag
• Online-Info-Abend für die Eltern der Zehntklässlerinnen und -klässler
• Wahl der Profile und der übrigen Fächer online im zweiten Halbjahr des 10. Jahrgangs
Dazu sei auf folgende Bemerkung aus „Die neue Oberstufe“ hingewiesen: „Nicht jeder Wunsch wird erfüllt werden können. Die Schulleitung muss sicherstellen, dass die Lerngruppen groß genug sind, damit vergleichbare Arbeitsbedingungen bestehen und die personellen Ressourcen effizient eingesetzt werden. In diesem Rahmen sind die Schulen bemüht, möglichst vielen Interessen entgegenzukommen.“
• Intensiver Austausch der Mittel- und Oberstufenleitungen sowie der Klassenleitungen der 10. Klasse und der Tutorinnen bzw. Tutoren des E-Jahrgangs
Die dreijährige Oberstufe gliedert sich folgendermaßen in die Einführungs- und in die Qualifikationsphase:
| Einführungsphase | Qualifikationsphase | |||
| 11. Klasse | 12. Klasse | 13. Klasse | ||
| E-Jahrgang | Q1-Jahrgang | Q2-Jahrgang | ||
| E | Q1.1 | Q1.2 | Q2.1 | Q2.2 |
• Das Profilfach und das Profilseminar werden im Klassenverband unterrichtet.
• In den übrigen Fächern findet der Unterricht in Kursen statt.
• Die Tutorinnen bzw. Tutoren sind die Profilfachlehrkräfte.
Die Fächer sind sogenannten Aufgabenfeldern zugeordnet:
• sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, ästhetische Fächer
• gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik sowie Philosophie und Religion
• mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
• ohne Zuordnung: Sport und die Seminare
Die Fächer werden in der Qualifikationsphase auf verschiedenen Anforderungsniveaus unterrichtet:
• grundlegendes Anforderungsniveau (gA): inhaltliche und methodische Kenntnisse und Einsichten in die wichtigsten Fragen des Faches
• erhöhtes Anforderungsniveau (eA): vertieftes Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt
Das Profilfach und ein Kernfach werden in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau belegt, die übrigen Fächer auf grundlegendem Niveau.
Profile sind Schwerpunktsetzungen. Zu einem Profil gehören ein Profilfach und ein Profilseminar. Das Profil wird von der Schule thematisch ausgerichtet und gestaltet.
Das Profilthema „überdacht“ die drei Schuljahre und bietet eine Richtschnur für die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Profil.
Es ist gewollt, dass jede Schule eigene Profilakzente entwickeln und dabei örtliche Gegebenheiten aufgreifen kann.
Das Profilfach wird nach Fachcurriculum und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Es ist schriftliches Prüfungsfach.
Im Profilseminar werden fachübergreifende und fächerverbindende Themen des Profils erkundet und in Projekten vertieft.
Dabei sind unterschiedliche Arbeitsformen sowie Verfahren der Dokumentation, Präsentation und Erörterung von Ergebnissen anzuwenden, um die allgemeine Studierfähigkeit und die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Das Profilseminar wird in Q1 und in Q2.1 unterrichtet.
Sprachlich-literarisches-künstlerisches Aufgabenfeld
• „Sprachwelten gestern, heute und morgen: kreativ, kommunikativ, interkulturell“ (Profilfach Englisch)
• „Klang & Vision! Dem Eindruck Ausdruck geben“ (Profilfach Kunst oder Musik)
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
• „Demokratie leben“ (Profilfach Wirtschaft/Politik)
• „Zukunft Erde“ (Profilfach Geographie)
• „Multipolare Welt – Probleme in Vergangenheit und Gegenwart“ (Profilfach Geschichte)
Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
• „Gesundes und nachhaltiges Leben“ (Profilfach Biologie)
• „Energiekonzepte für eine moderne Welt“ (Profilfach Physik)
• „Medizinische Chemie“ (Profilfach Chemie)
Keinem Aufgabenfeld zugeordnet
• „Healthy Living“ (Profilfach Sport)
Kernfächer werden in der Qualifikationsphase entweder auf grundlegendem (3-stündig; mündliche oder schriftliche Abiturprüfung möglich) oder auf erhöhtem Niveau (5-stündig, schriftliche Abiturprüfung verpflichtend) unterrichtet.
Mögliche Kernfächer an der TMS sind Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.
• MINT-Fächer (Biologie, Chemie, Informatik, Physik)
• Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, jeweils aus der Mittelstufe fortgeführt, ggf. neu beginnend)
• gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik, Philosophie, Religion)
• ästhetische Fächer (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel)
Darüber hinaus findet im E-Jahrgang das Berufsorientierungsseminar (BO-Seminar) statt; Sportunterricht wird in allen drei Jahrgängen erteilt.
Bei der Wahl müssen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
• Erstes und zweites schriftliches Abiturprüfungsfach sind zwei der drei Kernfächer, darunter das Kernfach, das auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird.
• Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach ist das Profil gebende Fach.
• Aus jedem Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach als Abiturprüfungsfach zu wählen.
• Bei der Wahl des 4. Prüfungsfaches muss angegeben werden, ob es sich um eine mündliche Prüfung oder um eine Präsentationsprüfung handeln soll. Falls eine Präsentationsprüfung in Frage kommt, bedarf es genauer Absprachen mit der Fachlehrkraft. Für Präsentationsprüfungen gelten besondere Bestimmungen (§ 27 OAPVO).
• Ein 5. Prüfungsfach kann freiwillig zusätzlich gewählt werden. Die 5. Prüfung ist eine mündliche Prüfung.
Nach Q1.2 kann die Fachhochschule (schulischer Teil) frühestens erworben werden. Ein Zeugnis darüber wird nur ausgestellt, wenn danach die Schule ohne Abitur verlassen wird.
Die Verweildauer in der Oberstufe beträgt vier Jahre. Innerhalb dieser vier Jahre muss die Zulassung zum Abitur erreicht sein.
Nach Q1.2 und Q2.1 ist ein freiwilliges Wiederholen möglich. Alle Noten des ersten Durchganges gehen dadurch verloren, inkl. einer möglichen Fachhochschulreife.
Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 12 Abs. (1) OAPVO verpflichtet, unverzüglich über die Gründe ihres Fernbleibens vom Unterricht einen Nachweis zu führen.
• Für jede Fehlstunde ist innerhalb einer Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Bitte um Entschuldigung (durchnummeriert) an die Tutorin bzw. den Tutor zu richten. Diese muss die Unterschrift der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers oder im Falle der Minderjährigkeit die Unterschrift eines Elternteils tragen. Die Entschuldigungen werden in einem Heft (DIN A5) geführt.
• Die Lehrkräfte dürfen jederzeit Einsicht in das Entschuldigungsheft nehmen.
• Nach Ablauf einer Woche können Entschuldigungen in der Regel nicht mehr akzeptiert werden.
• Bei längeren Fehlzeiten (drei Tage oder mehr) ist eine schriftliche oder telefonische Nachricht (E-Mail an die Tutorin bzw. dem Tutor oder Anruf im Sekretariat) an die Schule erforderlich, die spätestens am dritten Tage zu erfolgen hat. Eine schriftliche, unterschriebene Bitte um Entschuldigung muss nach Wiederaufnahme des Unterrichts trotzdem zusätzlich vorgelegt werden.
• Krankheitsbedingtes Fehlen an Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden oder eine angekündigte, einer Klassenarbeit vergleichbare Leistung erbracht werden muss, soll der Fachlehrkraft und der Tutorin bzw. dem Tutor vor Beginn der 1. Stunde gemeldet werden (E-Mail an die Lehrkräfte oder Anruf im Sekretariat). Zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
• Die Schulleitung kann in begründeten Einzelfällen die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verhängen. Daraufhin ist bei krankheitsbedingtem Fehlen in jedem Falle eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies gilt ebenso bei krankheitsbedingtem Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien.
• Für Abwesenheit aus vorhersehbaren Gründen (z.B. Führerscheinprüfung, Familienfeier, Facharzttermin) ist rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei der Tutorin bzw. dem Tutor zu stellen.
• Für Abwesenheit unmittelbar vor oder nach den Ferien ist ein Antrag auf Genehmigung bei der Schulleiterin zu stellen. Dies gilt ebenso bei Beurlaubungen von drei oder mehr Tagen.
• Alle Vorhaben, die den Unterricht betreffen (beispielsweise Jahrgangsversammlungen, Generalproben oder Konzerte), müssen mit der Schulleitung abgestimmt werden.
Insbesondere gilt für die Behandlung von Fehlstunden aufgrund unentschuldigten Fehlens:
• Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden Kalendertagen in insgesamt 20 Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder sich durch wiederholte und unentschuldigte Abwesenheit bei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht der Leistungskontrolle in zwei oder mehr Fächern entzieht. (§ 19 Abs. 4 des Schulgesetzes)
• Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach, kann die Leistung in diesem Fach mit 0 Punkten bewertet werden. (Damit sind alle zu einem bekannten Termin zu erbringenden Leistungen gemeint, z. B. auch Vorträge, schriftliche Hausaufgaben etc.). (§ 12 Abs. (1) Satz 4 der Oberstufenverordnung)
• Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt, müssen Schülerinnen und Schüler um eine Jahrgangsstufe zurücktreten. (§ 12 Abs. (2) der Oberstufenverordnung)
Die Bewertung der Schülerleistung bei Klassenarbeiten und Klausuren obliegt den Lehrkräften bzw. der Schulleiterin oder dem Schulleiter im Rahmen ihrer oder seiner pädagogischen Verantwortung.
Ist eine eigenständige Leistung einer Schülerin oder eines Schülers aufgrund einer Täuschungshandlung bzw. des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel nicht erkennbar, so ist im Rahmen der pädagogischen Verantwortung und unter Berücksichtigung der Schwere der Täuschungshandlung zu entscheiden, ob die Klassenarbeit oder Klausur insgesamt nicht beurteilt oder mit der ungünstigsten Note beurteilt wird.
Ist eine eigenständige Leistung zumindest teilweise noch erkennbar, so haben die Lehrkräfte bzw. die Schulleiterin oder der Schulleiter außerdem die Möglichkeit, diese Teilleistung unter Berücksichtigung der insgesamt zu erbringenden Anforderungen zu beurteilen.
Die Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz (NuNVO) vom 16. Februar 2022 enthält folgende zentrale, die Oberstufe betreffende Regelungen:
In der Sekundarstufe II werden bei förmlich festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche auf Antrag der volljährigen Schülerinnen und Schüler oder – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern – auf Antrag der Eltern in den Leistungsnachweisen sowie in der schriftlichen Abiturprüfung die Rechtschreibleistungen zurückhaltend gewichtet.
Die zurückhaltende Gewichtung ist auf den Zeugnissen vermerkt. Der Zeugnisvermerk für die Sekundarstufe II lautet: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet.“ Ausgleichsmaßnahmen werden im Zeugnis nicht vermerkt.
Der Zeugnisvermerk erfolgt zwingend in allen Halbjahreszeugnissen in E und Q, in den Leistungen mit zurückhaltender Gewichtung der Rechtschreibleistung verzeichnet werden.
Der Vermerk erscheint im Abiturzeugnis sofern in einem Zeugnis der Qualifikationsphase Leistungen mit zurückhaltender Gewichtung der Rechtschreibleistung verzeichnet worden sind. Der Zeugnisvermerk erfolgt auch dann, wenn der Antrag im Verlauf der Oberstufe wieder zurückgenommen wird. Das gilt insbesondere für das Abiturzeugnis. Das bedeutet: Wird auch nur einmalig die Rechtschreibleistung in einer Arbeit der Qualifikationsphase zurückhaltend gewichtet, muss der Zeugnisvermerk in dem entsprechenden Halbjahreszeugnis und auch im Abiturzeugnis stehen. Das gilt auch, wenn der Notenschutz zum Zeitpunkt des Abiturs gar nicht mehr besteht.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können einen bestehenden Antrag, der von ihren Eltern gestellt wurde, selbstständig zurücknehmen. Zu bedenken ist hier unbedingt, dass der Vermerk trotzdem zu erfolgen hat. Die spätere Rücknahme des Antrags verhindert den Vermerk also auch in diesem Fall nicht.
Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Medien (mitgeführte elektronische Geräte) im schulischen Kontext ist im Rahmen der Entwicklung des Lernens mit digitalen Medien im Fachunterricht unabdingbar. Der Einsatz von angemeldeten BYOD Geräten (bring your own device) im Unterricht der Oberstufe bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung durch die Lehrkraft. Die Lehrkraft kann den Einsatz von BYOD-Geräten allerdings zeitweise untersagen.
• Informationsveranstaltungen der Oberstufenleitung zu gegebenen Anlässen (v.a. am Schuljahresbeginn, vor der Wahl weiterzuführender bzw. abzugebender Fächer, vor dem schriftlichen und vor dem mündlichen Abitur)
• RAUM: ein vertrauensvoller Ort, in dem Jugendliche, ihre Eltern und Lehrkräfte Unterstützung finden
• Lerncoaching: Frau Brüning
• Beratungslehrkräfte: Frau Graap und Frau Stelling
• Schulsozialarbeitende: Frau Treptow, Frau Pieper, Herr Stolp, Herr Petschke, Frau Lindenberg
• Schulpsychologin: Frau Frank bietet in regelmäßigen Abständen Gesprächstermine in der Schule an
• Klassenfahrt in Q1
Folgende Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler eine berufliche Orientierung geben:
• Berufsorientierungsseminar im E-Jahrgang (eine Schulstunde pro Woche)
• zweiwöchiges Wirtschaftspraktikum im E-Jahrgang
• Jobtour
• Karrieretag Hamburg
• Vocatium Lübeck
• Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
• Unitage CAU Kiel
• verschiedene Infoveranstaltungen in der Schule (z.B. zum dualen Studium)