TMS Theodor-Mommsen-Schule

Schulordnung und Unterrichtszeiten

Präambel

Die Schulordnung der Theodor-Mommsen-Schule will das Zusammenleben zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern so regeln, dass die Schule ihren Bildungsauftrag optimal erfüllen kann. Das Miteinander wird bestimmt durch Freiheit und Toleranz verbunden mit Rücksichtnahme und Verantwortung für Mensch und Umwelt. Alle Personen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der Schule aufhalten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert wird.

I. Schulbesuch

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Die Maßnahmen zur Durchsetzung oder bei Verletzung der Schulpflicht regelt das Schulgesetz.
  2. Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Währt die Krankheit 3 Tage oder länger, ist die Schule telefonisch oder mit einer Email an das Sekretariat zu informieren.
  3. Tritt eine Erkrankung während des Unterrichts oder während einer Pause auf, meldet sich der Schüler/die Schülerin bei der Klassenleitung oder Fachlehrkraft ab und bringt bei seiner/ ihrer Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mit, die der Klassenleitung vorgelegt wird.
  4. Oberstufenschülerinnen und -schüler haben die Hinweise zur Behandlung von Fehlstunden, die ihnen von der Oberstufenleitung ausgehändigt werden, zu beachten.
  5. Die Klassenleitung kann Schülerinnen und Schüler für ein oder zwei Tage, die Schulleitung auch für längere Zeit, beurlauben, wenn die Erziehungsberechtigten den Urlaub rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vorher, schriftlich beantragen. Vor und im Anschluss an Schulferien ist eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur durch die Schulleitung möglich.

II. Verhalten in der Schule

  1. Für Ordnung und Sauberkeit drinnen und draußen ist jeder mitverantwortlich, insbesondere an seinem Arbeitsplatz. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich angerichtete Schäden haftet der/die Schüler/in (bzw. die Erziehungsberechtigten). Schäden sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.
  2. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, meldet sich der/die Klassen- bzw. Kurssprecher/in am Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  3. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der 9. Klassenstufe, soweit für diese eine Einwilligung der Eltern vorliegt, können in Freistunden und in den großen Pausen das Schulgelände verlassen.
  4. Im Alarmfall sind die Gebäude schnell und diszipliniert zu verlassen. Es gilt der jeweils ausgehängte Alarmplan.
  5. Fahrräder gehören in die dafür vorgesehenen Ständer. Für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrrädern wird im Rahmen der Bedingungen vom kommunalen Schadensausgleich eine Entschädigung nur dann geleistet, wenn der Schulweg nachweislich mehr als zwei Kilometer beträgt. Die gekennzeichnete Fläche für Kraftfahrzeuge steht zwischen 7:00 bis 16:00 Uhr ausschließlich autorisierten Personen mit gültigem Parkausweis der TMS zur Verfügung. Für auf dem Schulgelände abgestellte Kraftfahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung.
  6. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
  7. Unfälle sollen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.
  8. Fachräume werden durch die Lehrkraft geöffnet und nach dem Unterricht wieder verschlossen. Das Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht untersagt. Das Trinken ist, wenn es das Unterrichtsgeschehen nicht im unnötigen Maße stört, auch im Unterricht erlaubt. In der Aula im Hauptgebäude sind weder das Essen noch das Trinken erlaubt. Die Bestuhlung darf nicht betreten werden.
  9. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst (Eintrag im Klassenbuch) der Lerngruppe hat Sorge zu tragen, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht aus, die Tafel feucht gewischt und die Sauberkeit hergestellt ist. Die Lehrkraft, die zuletzt unterrichtet hat, sorgt dafür, dass die Schülerinnen und die Schüler den Raum verlassen und schließt den Raum ab.
  10. In Fachräumen, Sporthallen und den Aulen gelten gesonderte Raumordnungen, welche durch Aushang bekannt gegeben werden.
  11. Die Pausenhalle steht vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zur Verfügung.
  12. Die Notausgänge sind nur im Notfall zu benutzen.
  13. Das Schneeballwerfen ist untersagt.
  14. Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Medien (mitgeführte elektronische Geräte) im schulischen Kontext ist im Rahmen der Entwicklung des Lernens mit digitalen Medien im Fachunterricht unabdingbar. Für die Nutzung im Unterricht gibt die Fachlehrkraft die Einwilligung. Davon abweichend bedarf der Einsatz von angemeldeten BYOD-Geräten (bring your own device) im Unterricht der Oberstufe keiner ausdrücklichen Zustimmung durch die Lehrkraft. Die Lehrkraft kann den Einsatz von BYOD-Geräten allerdings zeitweise untersagen.
    Der nicht unterrichtlichen Zwecken geschuldete Gebrauch von mitgeführten elektronischen Geräten (MEGs) kann von der Ablenkung bis hin zur Persönlichkeitsverletzung viele negative und leistungshemmende Auswirkungen haben. Da ein verantwortungsvoller Umgang erlernt werden muss und da anzunehmen ist, dass die persönliche Reife eine wichtige Rolle bei der sachgerechten Nutzung spielt, sind für die Klassenstufen differenzierte Regelungen erforderlich.

a) Die mitgeführten elektronischen Geräte (MEG) aller Schülerinnen und Schüler müssen während der Unterrichtsstunden im Flugmodus oder gänzlich ausgeschaltet sein und in der Schultasche verstaut werden. Für die iPads in iPad-Klassen sind gesonderte Regelungen erlassen worden.
b) Auf dem Schulgelände ist der Gebrauch der MEGs grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler untersagt. Auf dem Schulgelände sind MEGs unsichtbar mitzuführen. Ausnahmen kann die aufsichtsführende Lehrkraft zulassen.
c) Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ihre MEGs während der Pausen in den Klassenräumen oder Pausenhalle benutzen.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Zu unterrichtlichen Zwecken kann durch eine Lehrkraft eine befristete Ausnahmeerlaubnis erteilt werden. In anderen Fällen ist ein Antrag an die Schulleitung zu stellen.
Bei einem Regelverstoß gegen die Bestimmungen zur Nutzung von MEGs wird eine pädagogische Maßnahme (z. B. Zusatzaufgabe, gegebenenfalls auch in einer extra Stunde, Wegnahme des Gerätes) erteilt. Im Wiederholungsfall kann die Klassenkonferenz nach §25 Schulgesetz eine Ordnungsmaßnahme erteilen.
15. Es ist in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt, die Freiheit und die Würde des Menschen in Wort, Schrift oder Symbolik verächtlich zu machen. Rechtsextrem orientierte Kleidung sowie extremistische, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Musik, Schriften, Kennzeichen und Symbolik werden in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen nicht geduldet.
16. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen in die Schule ist untersagt. Dies gilt auch für Attrappen oder nicht funktionsfähige Waffen, die als Waffen wahrgenommen werden können und geeignet sind, andere zu erschrecken oder Reaktionen im Sinne einer Gefahrenlage auszulösen.

III. Pausenordnung

  • Für die 10-minütige, die 20- minütige und die 30-minütige Pause gelten folgende Pausenregelungen:
    In allen Pausen steht der Schulhof allen Klassenstufen zur Verfügung!
  • Die Mensa hält überdies in der 30-Minuten Pause ein (warmes) Essen bereit und steht den Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen offen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und des 10. Jahrgangs dürfen sich in allen Pausen in der Pausenhalle (Aufenthaltsraum der Oberstufe und des 10. Jahrgangs im H-Gebäude) aufhalten.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 gehen in der 30-Minuten Pause – sofern sie im Anschluss noch Unterricht haben – als Gruppe zum Essen in die Mensa. Bis zu den Herbstferien wird dieser gemeinsame Gang von einer Lehrkraft begleitet, in den Klassenteamstunden wird ein Konzept für den geordneten Mensabesuch nach den Herbstferien erarbeitet.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 sollten die 30-Minuten Pause vor anschließendem Unterricht zum Mensagang in Kleingruppen nutzen.
  • In den Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen auf, die Türen stehen offen. Der Aufenthalt vor Fachräumen (K-Gebäude / A-Gebäude) ist nicht gestattet. Die Hofaufsichten unterstützen die Aufsichten in den Gebäuden.

Stand: Mai 2023

Die Schulordnung als pdf-Datei können Sie hier herunterladen.

Unterrichtszeiten:

Std. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 7:50-8:35 7:50-8:35 7:50-8:35 7:50-8:35 7:50-8:35
Raumwechselpause
2 8:40-9:25 8:40-9:25 8:40-9:25 8:40-9:25 8:40-9:25
1. Pause
3 9:35-10:20 9:35-10:20 9:35-10:20 9:35-10:20 9:35-10:20
4 10:20-11:05 10:20-11:05 10:20-11:05 10:20-11:05 10:20-11:05
2. Pause
5 11:25-12:10 11:25-12:10 11:25-12:10 11:25-12:10 11:25-12:10
6 12:10-12:55 12:10-12:55 12:10-12:55 12:10-12:55 12:10-12:55
3. Pause
7 13:25-14:05 13:25-14:05 13:25-14:05 13:25-14:05 13:05-13:45
8 14:05-14:50 14:05-14:50 14:05-14:50 14:05-14:50 13:45-14:30
Raumwechselpause
9 14:55-15:40 14:55-15:40 14:55-15:40 14:55-15:40 14:35-15:20
10 15:45-16:30 15:45-16:30 15:45-16:30 15:45-16:30 15:20-16:10

Bitte beachten Sie die anderen Unterrichtszeiten am Freitag ab der 7. Stunde. An diesem Tag findet in der Regel seltener Nachmittagsunterricht statt, sodass wir den Tag für die Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel noch die 7. Stunde haben, ein wenig verkürzen können.